Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Februar 2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte, Vermittlungs- und Nachweistätigkeiten der Firma Martin Rasch Immobilien, Graf-Stauffenberg-Str. 21 in 76189 Karlsruhe, handelnd und nachfolgend bezeichnet als „Immobilienmakler“ oder „Makler“ und ggf. dessen Beauftragte, gegenüber Auftraggebern, Interessenten und Nutzern der Website https://martinrasch-immobilien.de/. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Makler ausdrücklich schriftlich oder in elektronischer Form vereinbart und bestätigt wurden.
2. Leistungen als Immobilienmakler
Martin Rasch Immobilien bietet Dienstleistungen im Bereich des Nachweises und/oder der Vermittlung von Immobilien zum Kauf, Verkauf, zur Vermietung oder zur Verpachtung an. Ein Maklervertrag kommt zustande durch: Schriftliche Beauftragung (handschriftliche Unterschrift oder elektronischer Signatur), Bestätigung per E-Mail oder elektronischem Formular mit vollständiger Namensangabe und ausdrücklicher Annahmeerklärung, oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklerleistung in Kenntnis der Provisionspflicht. Der Makler ist nicht verpflichtet, die Bonität, Zahlungsfähigkeit oder Seriosität von Interessenten oder Vertragspartnern zu prüfen. Eine entsprechende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Makler sind konkrete Anhaltspunkte für mangelnde Bonität oder Seriosität bekannt und er verschweigt diese arglistig.
3. Provision / Maklercourtage
3.1 Entstehung, Kausalität und Doppeltätigkeit
Der Provisionsanspruch entsteht mit dem wirksamen Abschluss eines Hauptvertrages (z. B. Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag), der auf den Nachweis oder die Vermittlung von Martin Rasch Immobilien oder ggf. dessen Beauftragte zurückzuführen ist.Die Kausalität bleibt auch dann bestehen, wenn der Hauptvertrag erst nach Beendigung des Maklervertrages zustande kommt, und zwar auch dann, wenn der Vertrag nicht mit dem nachgewiesenen Interessenten selbst, sondern mit einer diesem wirtschaftlich oder persönlich nahestehenden Person – insbesondere Familienangehörigen, Lebenspartnern, Gesellschaften oder sonstigen Dritten, die auf Veranlassung des Interessenten handeln – abgeschlossen wird. Der Makler ist berechtigt, für beide Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden (Doppeltätigkeit). Beide Parteien werden hierüber informiert und erklären mit Unterzeichnung dieses Vertrages ihr Einverständnis. Eine Haftung für Konflikte aus einer aufgeklärten Doppeltätigkeit ist ausgeschlossen
3.2 Fälligkeit und Zahlungsanspruch (§ 328 BGB)
Die Provision ist verdient und fällig mit dem rechtswirksamen Abschluss eines Kaufvertrags, der auf die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit von Martin Rasch Immobilien zurückzuführen ist. Die Provision ist zahlbar ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Die ausgewiesenen Provisionen verstehen sich stets inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und beziehen sich auf den Gesamtkaufpreis. Martin Rasch Immobilien und ggf. dessen Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter (§ 328 BGB).
3.3 Gesetzliche Regelungen zur Provision
Bei Verträgen über Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen mit Verbrauchern wird auf die gesetzliche Regelung zur Provisionsverteilung gemäß § 656c BGB hingewiesen – der Makler schließt mit beiden Parteien einen Vertrag in gleicher Höhe ab. Bei gewerblichen Objekten, Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten oder Verkäufen durch juristische Personen gelten die individuell vereinbarten Sätze (einsehbar unter: https://martinrasch-immobilien.de/konditionen/), zahlbar durch die Käuferpartei. Bei Vermittlungen zur Wohnraummiete gilt das Bestellerprinzip gemäß § 2 Abs. 1a WoVermRG.
3.4 Bestand des Anspruchs bei Scheitern des Hauptvertrages
Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Hauptvertrag aufgrund von Umständen scheitert oder rückabgewickelt wird, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. Verschulden, Rücktritt oder Anfechtung aufgrund falscher Objektdaten oder verschwiegener Mängel/Vorkenntnisse). Der Anspruch entfällt nur, wenn Martin Rasch Immobilien die Unrichtigkeit der Angaben kannte oder grob fahrlässig handelte.
3.5 Vorkenntnis und Schadensersatz bei Weitergabe
Sollte dem Auftraggeber das nachgewiesene Objekt oder eine nachgewiesene Gelegenheit bereits bekannt sein, ist dies Martin Rasch Immobilien unverzüglich – spätestens innerhalb von 7 Werktagen – unter Offenlegung der Informationsquelle schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, gilt der Maklernachweis als ursächlich für den späteren Vertragsschluss. Eine Verpflichtung des Maklers, Vorkenntnisangaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen, besteht nicht. Die unbefugte Weitergabe des Exposés oder von Objektdaten an Dritte ist untersagt. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Vertraulichkeitspflicht und schließt der Dritte (oder eine diesem nahestehende Person) daraufhin den Hauptvertrag ab, schuldet der Auftraggeber die entgangene Provision als Schadensersatz.
4. Vertraulichkeit und Weitergabe
Alle vom Makler/durch uns übermittelten Informationen, Exposés und Unterlagen sind vertraulich und ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Bei unberechtigter Weitergabe behalten wir uns Schadenersatzforderungen vor. Wird aufgrund einer unberechtigten Weitergabe der Informationen durch den Empfänger ein Hauptvertrag mit einem Dritten geschlossen, schuldet der Empfänger die entgangene Maklerprovision als Schadensersatz. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Makler über alle Verhandlungen mit Dritten, die auf den Maklernachweis zurückgehen, unverzüglich zu informieren
5. Rechnungslegung und elektronischer Versand
Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Rechnungslegung durch den Makler auf elektronischem Weg erfolgt. Die Übermittlung der Rechnung erfolgt im PDF-Format an die vom Auftraggeber benannte E-Mail-Adresse. Die Rechnung gilt als zugegangen, sobald sie im elektronischen Verfügungsbereich des Auftraggebers (Posteingang der E-Mail) eingegangen ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler über Änderungen seiner E-Mail-Adresse unverzüglich zu informieren.
Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (B2B) behält sich der Makler vor, Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format gemäß den Anforderungen des Wachstumschancengesetzes (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) zu übermitteln. In diesem Fall ist eine gesonderte Zustimmung des Empfängers nicht erforderlich. Der Auftraggeber kann der elektronischen Rechnungsstellung jederzeit schriftlich widersprechen. In diesem Fall erfolgt die Rechnungslegung auf dem Postweg; der Makler behält sich vor, hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € zu erheben. Diese Gebühr orientiert sich an den tatsächlichen Kosten (Druck, Versand, Bearbeitung) und ist nur im Geschäftsverkehr mit Unternehmen (B2B) anwendbar.
6. Haftung und Haftungsbeschränkung
Martin Rasch Immobilien erbringt seine Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Haftung ist jedoch wie folgt begrenzt: Martin Rasch Immobilien haftet uneingeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Jede weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Martin Rasch Immobilien übernimmt keine Haftung für Angaben, die von Eigentümern, Behörden oder sonstigen Dritten stammen und ohne eigenen Anlass zur Überprüfung weitergegeben wurden. Der Auftraggeber ist gehalten, ihm wichtige Informationen eigenverantwortlich zu prüfen oder prüfen zu lassen. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für wirtschaftliche Folgen wie Wertverluste der Immobilie oder Marktveränderungen ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei übernommenen Garantien sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
7. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO). Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://martinrasch-immobilien.de/datenschutzerklaerung/.
8. Identitätsprüfung (Geldwäschegesetz – GwG)
Gemäß dem Geldwäschegesetz ist Martin Rasch Immobilien zur Identifizierung der Vertragspartner verpflichtet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen (z. B. Kopie von Vorder- und Rückseite des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses, Transparenzregisterauszug) zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Bei Nichtvorlage dieser Unterlagen ist der Makler berechtigt, die Leistung zu verweigern oder den Vertrag zu kündigen.
9. Verbraucherstreitbeilegung
Die Firma Martin Rasch Immobilien ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher
Sofern der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel zustande kommt (z. B. E-Mail, Online-Formular), steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Über dieses werden sie in der Widerrufsbelehrung gesondert informiert.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Martin Rasch Immobilien, bei Verbrauchern gilt das nur eingeschränkt. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, tritt an deren Stelle die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (Salvatorische Klausel). Änderungen und Ergänzungen dieser Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst.