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Transparente und marktgerechte Maklerprovisionen

Maklerprovisionen für Geschäfte mit Provisionsteilung

Angegebene Prozentsätze gelten nur für Geschäfte mit Provisionsteilung gem. § 656c BGB.

Alle Angaben sind unverbindlich. Das konkrete Vertragsangebot entscheidet.

Gilt z. B. für Verbraucher, Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser.

Alle Angaben sind inkl. der USt. von 19 %.

Kaufpreise bis 2,50 Mio. €

3,57 %

Kaufpreise über 2,50 Mio. €

3,25 %

Maklerprovisionen für Geschäfte ohne Provisionsteilung

Angegebene Prozentsätze gelten für Geschäfte ohne Provisionsteilung gem. § 656c BGB.

Alle Angaben sind unverbindlich. Das konkrete Vertragsangebot entscheidet.

Gilt z. B. für Gewerbekunden, Gewerbeobjekte und Mehrfamilienhäuser.

Alle Angaben sind inkl. der USt. von 19 %.

Kaufpreise bis 2,50 Mio. €

5,95 %

Kaufpreise über 2,50 Mio. €

4,95 %

Kosten & Risiken für Geschäfte ohne Maklerdienstleistung

Die wahren Kosten entstehen nicht durch das Honorar, sondern durch Fehler beim Verkauf. Ein exzellenter Makler bringt Ihnen die Provision mehrfach wieder ein.
Wer beim Privatverkauf an der falschen Stelle spart, zahlt beim Endergebnis meist drastisch drauf. Die wahren Kosten eines Immobilienverkaufs entstehen nicht durch die Maklerprovision, sondern durch vermeidbare Fehler und durch fehlende Erfahrung. Ein Privatverkauf oder eine unsachgemäße Vermarktung birgt oft versteckte finanzielle Risiken. Wer den Marktwert falsch einschätzt oder Verhandlungsspielräume ungenutzt lässt, zahlt meist deutlich mehr als die Kosten einer professionellen Dienstleistung.

Kaufpreisverlust durch mangelhafte Vermarktung

bis zu 30 %

Kaufpreisverlust durch mangelhafte Verhandlung

bis zu 20 %

Zeitaufwand für Unterlagen, Besichtigungen & Telefonate

> 40 h

Zeitverlust durch unzureichende Bonitätsprüfung

unbezahlbar

Provisionshinweis: Die ausgewiesenen Maklerprovisionen sind stets inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben, beziehen sich auf den Kaufpreis und sind mit Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig. Der Vermittelnde und/oder Nachweisende, Martin Rasch Immobilien und ggf. dessen Beauftragte, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (vgl. Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Trotz der hier angegebenen Richtwerte richtet sich die zu entrichtende Provision nach dem jeweiligen Angebot. Sofern es sich bei dem vorliegenden Angebot um eine Immobilie entsprechend § 656c (1) BGB handelt, hat der Immobilienmakler einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer abgeschlossen. Auf eine mögliche Doppeltätigkeit des Maklers, sowie eine möglicherweise bestehende Vereinbarung bezüglich § 656d (1) BGB wird hiermit hingewiesen. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung kann Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche auslösen. Darüber hinaus gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

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