Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  

Stand: Februar 2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte, Vermittlungs- und Nachweistätigkeiten der Firma Martin Rasch Immobilien, Graf-Stauffenberg-Str. 21 in 76189 Karlsruhe, handelnd und nachfolgend bezeichnet als „Immobilienmakler“ oder „Makler“ und ggf. dessen Beauftragte, gegenüber Auftraggebern, Interessenten und Nutzern der Website https://martinrasch-immobilien.de/

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Makler ausdrücklich schriftlich oder in qualifizierter elektronischer Form bestätigt wurden.

2. Leistungen als Immobilienmakler

Martin Rasch Immobilien bietet Dienstleistungen im Bereich des Nachweises und/oder der Vermittlung von Immobilien zum Kauf, Verkauf, zur Vermietung oder zur Verpachtung an.

Ein Maklervertrag kommt zustande durch:

  • Schriftliche Beauftragung (handschriftliche Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur),
  • Bestätigung per E-Mail oder elektronischem Formular mit vollständiger Namensangabe und ausdrücklicher Annahmeerklärung,
  • Nutzung unserer Dienste und Maklerleistungen mit Kenntnis dieser AGB, sofern der Kunde nicht unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) widerspricht.

Der Makler ist nicht verpflichtet, die Bonität von Interessenten zu prüfen. Eine Haftung für die Zahlungsfähigkeit oder Seriosität von Vertragspartnern ist ausgeschlossen, es sei denn, der Makler handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

3. Provision / Maklercourtage

3.1 Entstehung, Kausalität und Doppeltätigkeit
Der Provisionsanspruch entsteht mit dem wirksamen Abschluss eines Hauptvertrages (z. B. Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag), der auf den Nachweis oder die Vermittlung von Martin Rasch Immobilien oder ggf. dessen Beauftragte zurückzuführen ist. Die Kausalität bleibt auch dann bestehen, wenn der Hauptvertrag erst nach Beendigung des Maklervertrages zustande kommt. Der Makler ist berechtigt, für beide Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden (Doppeltätigkeit). Bei potenziellen Interessenkonflikten informiert der Makler beide Parteien und holt deren Zustimmung ein; eine Haftung für Konflikte aus einer aufgeklärten Doppeltätigkeit ist ausgeschlossen. 

3.2 Fälligkeit und Zahlungsanspruch (§ 328 BGB)
Die Courtage ist mit dem Zeitpunkt des notariellen Abschlusses (Beurkundung) bzw. mit der rechtsverbindlichen Kaufvertragsunterzeichnung verdient und fällig. Sie ist zahlbar ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Die ausgewiesenen Provisionen verstehen sich stets inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und beziehen sich auf den Gesamtkaufpreis. Martin Rasch Immobilien und ggf. dessen Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter (§ 328 BGB).

3.3 Gesetzliche Regelungen zur Provisionsverantwortlichkeit
Bei Verträgen über Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen mit Verbrauchern wird auf die gesetzliche Regelung zur Provisionsverteilung gemäß § 656c BGB hingewiesen – der Makler schließt mit beiden Parteien einen Vertrag in gleicher Höhe ab. Bei gewerblichen Objekten, Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten oder Verkäufen durch juristische Personen gelten die individuell vereinbarten Sätze (einsehbar unter: https://martinrasch-immobilien.de/konditionen/), zahlbar durch die Käuferpartei. Bei Vermittlungen zur Wohnraummiete gilt das Bestellerprinzip gemäß § 2 Abs. 1a WoVermRG.

3.4 Bestand des Anspruchs bei Scheitern des Hauptvertrages
Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Hauptvertrag aufgrund von Umständen scheitert oder rückabgewickelt wird, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. Verschulden, Rücktritt oder Anfechtung aufgrund falscher Objektdaten oder verschwiegener Mängel/Vorkenntnisse). Der Anspruch entfällt nur, wenn Martin Rasch Immobilien die Unrichtigkeit der Angaben kannte oder grob fahrlässig handelte.

3.5 Vorkenntnis und Schadensersatz bei Weitergabe
Sollte dem Auftraggeber das nachgewiesene Objekt oder eine nachgewiesene Gelegenheit bereits bekannt sein, ist dies Martin Rasch Immobilien unverzüglich – spätestens innerhalb von 3 Werktagen – unter Offenlegung der Informationsquelle schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, gilt der Maklernachweis als ursächlich für den späteren Vertragsschluss. Eine Verpflichtung des Maklers, Vorkenntnisangaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen, besteht nicht. Die unbefugte Weitergabe des Exposés oder von Objektdaten an Dritte ist untersagt. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Vertraulichkeitspflicht und schließt der Dritte (oder eine diesem nahestehende Person) daraufhin den Hauptvertrag ab, schuldet der Auftraggeber die entgangene Provision als Schadensersatz. 

 4. Vertraulichkeit und Weitergabe

Alle vom Makler/durch uns übermittelten Informationen, Exposés und Unterlagen sind vertraulich und ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Bei unberechtigter Weitergabe behalten wir uns Schadenersatzforderungen vor. Wird aufgrund einer unberechtigten Weitergabe der Informationen durch den Empfänger ein Hauptvertrag mit einem Dritten geschlossen, schuldet der Empfänger die entgangene Maklerprovision als Schadensersatz. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Makler über alle Verhandlungen mit Dritten, die auf den Maklernachweis zurückgehen, unverzüglich zu informieren.

5. Rechnungslegung und elektronischer Versand

Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Rechnungslegung durch den Makler auf elektronischem Weg erfolgt. Die Übermittlung der Rechnung erfolgt im PDF-Format an die vom Auftraggeber benannte E-Mail-Adresse. Die Rechnung gilt als zugegangen, sobald sie im elektronischen Verfügungsbereich des Auftraggebers (Posteingang der E-Mail) eingegangen ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler über Änderungen seiner E-Mail-Adresse unverzüglich zu informieren.

Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (B2B) behält sich der Makler vor, Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format gemäß den Anforderungen des Wachstumschancengesetzes (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) zu übermitteln. In diesem Fall ist eine gesonderte Zustimmung des Empfängers nicht erforderlich.

Der Auftraggeber kann der elektronischen Rechnungsstellung jederzeit schriftlich widersprechen. In diesem Fall erfolgt die Rechnungslegung auf dem Postweg; der Makler behält sich vor, hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 € zu erheben. Diese Gebühr orientiert sich an den tatsächlichen Kosten (Druck, Versand, Bearbeitung) und ist nur im Geschäftsverkehr mit Unternehmen (B2B) anwendbar.

6. Haftung und Haftungsbeschränkung

MR Immobilien haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zurückzuführen sind. Für leichte Fahrlässigkeit, falsche Angaben Dritter (z. B. Eigentümern, Behörden) oder wirtschaftliche Einflüsse und/oder Folgen (z. B. Werverlust der Immobilie) ist jede Haftung ausgeschlossen. übermittelten Angaben übernehmen wir keine Haftung. Die Haftung für indirekte Schäden (z. B. entgangener Gewinn) ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7. Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO). Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://martinrasch-immobilien.de/datenschutzerklaerung/

8. Identitätsprüfung (Geldwäschegesetz – GwG)

Gemäß dem Geldwäschegesetz ist Martin Rasch Immobilien zur Identifizierung der Vertragspartner verpflichtet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen (z. B. Kopie von Vorder- und Rückseite des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses, Transparenzregisterauszug) zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Bei Nichtvorlage dieser Unterlagen ist der Makler berechtigt, die Leistung zu verweigern oder den Vertrag zu kündigen.

9. Verbraucherstreitbeilegung

Die Firma Martin Rasch Immobilien ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

10. Widerrufsrecht für Verbraucher

Sofern der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel zustande kommt (z. B. E-Mail, Online-Formular), steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Über dieses werden sie in der Widerrufsbelehrung gesondert informiert.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Martin Rasch Immobilien. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, tritt an deren Stelle die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (Salvatorische Klausel). Änderungen und Ergänzungen dieser Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst.