Tippgeberprovision für Immobilienverkäufe
Erfahren Sie, wie Sie durch die Vermittlung von Kontakten Provisionen verdienen und gleichzeitig Gutes bewirken können.
Wichtige Merkmale der Tippgeberprovision
Höhe und Bedingungen
Klare Vertragsregelungen
Die Tippgeberprovision wird vertraglich festgelegt, um Klarheit über die Höhe und Bedingungen zu schaffen.
Abgrenzung der Tätigkeiten
Tippgeber dürfen nur Kontakte vermitteln, während der Makler die eigentliche Vermarktungs- und Verkaufsarbeit leistet.
Datenschutz und Einwilligung
Die Weitergabe von Kontaktdaten erfolgt nur mit Einwilligung der betroffenen Person, um Datenschutzkonformität zu gewährleisten.
Steuerliche Aspekte
Provisionen müssen als Einkünfte versteuert werden, wenn Tippgeber häufig und/oder für mehr als 265 Euro im Jahr tätig werden.
Unterschiede zwischen Tippgeber und Makler
Tippgeber vs. Makler: Eine klare Abgrenzung
Ein Tippgeber vermittelt lediglich den Kontakt zwischen einem potenziellen Verkäufer und einem Makler, ohne selbst aktiv in den Verkaufsprozess einzugreifen. Im Gegensatz dazu übernimmt ein Makler umfassende Aufgaben wie die Vermarktung der Immobilie, die Durchführung von Besichtigungen und die Verhandlung von Kaufverträgen. Tippgeber benötigen keine Gewerbeerlaubnis, solange sie keine maklertypischen Tätigkeiten ausüben.
Erfahren Sie mehr über die Tippgeberprovision
Interessiert an der Tippgeberprovision? Kontaktieren Sie mich direkt. Nutzen Sie die Chance, Ihren Bekannten zum Verkaufserfolg zu führen und gemeinsam Gutes zu bewirken!